Partnerbedingungen der Fashion ID GmbH & Co. KG für das Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm
- 1. Geltung, Vertragsschluss, Leistung in Person
- 1.1 Fashion ID GmbH & Co. KG, Berliner Allee 2, D-40212 Düsseldorf (nachfolgend „Fashion ID“) verkauft in der Bundesrepublik Deutschland online unter den Domains peek-cloppenburg.de und fashionid.de Waren an Endkunden. Fashion ID hat mit der Easy MARKETING GmbH, Asselner Hellweg 124, D-44319 Dortmund (nachfolgend „Easy Marketing“) eine Rahmenvereinbarung geschlossen, nach der Easy Marketing Fashion ID eine geschlossene Affiliate-Plattform zur Verfügung stellt, die es Fashion ID als Advertiser ermöglicht, ein Private Affiliate Network zu betreiben, in dem Fashion ID über die Plattform Werbemittel bereitstellt und gegenüber den Publishern die vergütungspflichtigen Tatbestände (Click, View, Lead, Sale) und die Höhe derjeweiligen Vergütung festlegt (nachfolgend „Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm“).
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1.2 Diese Rahmenvereinbarung stellt es Fashion ID frei, die Pflichten des Publishers gegenüber dem Advertiser in gesonderten Bedingungen (nachfolgend: „Partnerbedingungen“) zu konkretisieren und zu ergänzen. Dieser Ergänzung und Konkretisierung dienen die nachfolgenden Partnerbedingungen.
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1.3 Der Publisher unterwirft sich mit seiner Anmeldung im Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm für sämtliche Anwendungen einschließlich Desktop, Mobile und Apps, den nachfolgenden Partnerbedingungen der Fashion ID und verpflichtet sich gegenüber Fashion ID zur Einhaltung dieser Partnerbedingungen.
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1.4 Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden die Partnerbedingungen keine Anwendung.
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1.5 Es besteht kein Anspruch des Publishers auf Teilnahme am Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm.
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1.6 Der registrierte und von Fashion ID akzeptierte Publisher hat im Rahmen des Peek- Cloppenburg.de Partnerprogramms, soweit er nach diesen Partnerbedingungen zulässige Mediamaßnahmen ausführt, n einen Vergütungsanspruch gegen Easy Marketing.
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1.7 Es besteht kein Anspruch des Publishers auf eine fehler- oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der im Rahmen des Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramms beworbenen Websites bzw. auf eine fehlerfreie Angabe von Produktdarstellungen oder das Zurverfügungstellen fehlerfreier Werbemittel oder Dateien durch Fashion ID.
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1.8 Der Publisher wird nur nach vorheriger Zustimmung von Fashion ID Sub-Publisher einsetzen. Für den Fall der Einschaltung von Sub-Publishern garantiert der Publisher, die Sub-Publisher zur Einhaltung der Partnerbedingungen zu verpflichten und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Der Publisher haftet für das Verhalten seiner Sub-Publisher und stellt Fashion ID von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Verstößen der Sub-Publisher gegen die Partnerbedingungen resultieren. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
- 2. Hinweispflichten und Freigaben
- 2.1 Der Publisher wird hiermit darauf hingewiesen, dass es zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg gibt. Fashion ID gehört zur Unternehmensgruppe der Peek & Cloppenburg KG, mit Sitz in Düsseldorf, und steht in keinerlei Beziehung zur Unternehmensgruppe der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Hamburg. Dem Publisher ist bekannt, dass eine Verwendung von Werbemitteln ohne Hinweis, der über das Verhältnis zwischen den Unternehmen Peek & Cloppenburg mit Sitz in Hamburg und Düsseldorf aufklärt (nachfolgend „Disclaimer“), in Teilen der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist. Mit der Teilnahme am Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm verpflichtet sich der Publisher, stets den in den von Fashion ID zur Verfügung gestellten Werbemitteln enthaltenen Disclaimer zu verwenden und diesen nicht zu entfernen oder inhaltlich oder grafisch zu verändern. Dem Publisher ist bewusst, dass bei einer Zuwiderhandlung mit rechtlichen Sanktionen, insbesondere der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu rechnen ist.
- 2.2 Sämtliche textlichen oder grafischen Elemente, mit denen der Publisher auf die Werbemittel des Advertisers verweist, bedürfen der vorherigen Freigabe des Advertisers per Post oder E-Mail.
- 2.3 Etwaige Ausnahmen im Einzelfall dürfen nur nach detaillierten Vorgaben von Fashion ID gemacht werden und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Fashion ID.
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3. Werbeumfeld, Zugelassene Werbemittel
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3.1 Der Publisher ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramms mit Fashion ID tätig zu werden; es unterliegt seiner freien Entscheidung, ob und welche Werbemittel von Fashion ID er in sein Werbeumfeld integriert. Soweit der Publisher im Rahmen des Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramms allerdings Mediadienstleistungen erbringt, erfolgt dies mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Außerdem übernimmt der Publisher, mit Wirkung gegenüber Fashion ID, die in diesen Partnerbedingungen bezeichneten Pflichten.
3.2 Zulässiges Werbeumfeld des Publishers ist ausschließlich das bei Anmeldung im Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm von Fashion ID ausdrücklich bezeichnete Werbeumfeld (z. B. Website) des Publishers. Mailingpartner werden gesondert freigeschaltet. Hierfür bedarf es einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Fashion ID, anderenfalls ist das Versenden von E-Mails mit Werbemitteln von Fashion ID unzulässig. Der Publisher unterlässt die Benutzung von URLs oder App-Namen, die Marken der von Fashion ID verkauften Produkte beinhalten. Derartige URLs und Apps gehören nicht zum zulässigen Werbeumfeld.
3.3 Das Werbeumfeld des Publishers darf keine rechts-/sittenwidrigen Inhalte, einschließlich gewaltverherrlichender, pornographischer oder sexuell eindeutiger Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter aufweisen. Auch darf die Gestaltung des Werbeumfeldes einschließlich der Platzierung von Hyperlinks oder Werbemitteln innerhalb des Werbeumfeldes nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der von Fashion ID angebotenen Waren oder Dienstleistungen, der Marken oder des Geschäftsbetriebes von Fashion ID oder der Unternehmen, deren Produkte von Fashion ID angeboten werden, zu beeinträchtigen. In Zweifelsfällen wird der Publisher eine vorherige Auskunft bei Fashion ID einholen, ob das Werbeumfeld im Einklang mit den vorgenannten Anforderungen ist. Der Publisher wird jegliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, wenn sein Werbeumfeld Anlass zur Auskunft gegenüber Behörden gibt. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn der Publisher durch Link oder ähnliche Technologien auf Internetseiten Dritter verweist.
3.4 Der Publisher verwendet ausschließlich die von Fashion ID übermittelten Werbemittel und nimmt ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Fashion ID hieran keine Veränderungen oder Ergänzungen vor.
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4. Nebenpflichten des Publishers
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4.1 Die Parteien sind einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität verpflichtet. Der Publisher wird sich öffentlich nicht negativ über Fashion ID oder andere Unternehmen der P&C-Gruppe1 oder deren Produkte oder Dienstleistungen äußern. Er wird keine Handlungen oder Unterlassungen vornehmen, die einen negativen Einfluss auf den Ruf und die Geschäftsinteressen von Fashion ID oder anderen Unternehmen der P&C-Gruppe haben können. Dies gilt insbesondere auch für Beiträge in Social Media sowie in eigenen Textbeiträgen.
4.2 Dem Publisher obliegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm im Rahmen des Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramms erbrachten Mediamaßnahmen, einschließlich der Einbindung der Bilddateien im Kontext seines Werbeumfelds. Der Publisher wird durch seine Tätigkeit die Rechte Dritter, insbesondere Urheber - und Bild- sowie Markenrechte oder sonstige Rechte ohne gesetzlichen Sonderschutz, nicht verletzen. Er wird die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telemediengesetzes (TMG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie der verbraucherrechtlichen Informationspflichten einhalten. Es unterliegt der Verantwortung des Publishers, dass redaktionelle Werbung einschließlich Werbelinks von redaktionellen Beiträgen abgegrenzt und klar als Werbung erkennbar und gekennzeichnet ist. Der Publisher stellt zudem sicher, dass das Versenden von Werbemails (einschließlich E-Mail- Newsletter) an User nur nach deren wirksamer Einwilligung unter Verwendung des Double-Opt-In Verfahrens erfolgt, dass er als Absender der Werbemails klar erkennbar ist, und der Empfänger den Erhalt jederzeit gemäß der gesetzlichen Bestimmungen abbestellen kann.
4.3 Im Text von Newslettern oder anderen Mediamaßnahmen darf keine vergleichende Werbung mit Produkten anderer Hersteller oder Händler enthalten sein.
4.4 Weder Werbemaßnahmen, noch die Gestaltung der Websites oder Apps des Publishers dürfen zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Fashion ID führen, oder den Eindruck erwecken, dass eine über das Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm hinausgehende wirtschaftliche Verbindung zwischen Fashion ID und dem Publisher besteht. Der Publisher wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fashion ID keine Texte, Marken, Logos bzw. sonstige Grafiken oder andere Inhalte des Webauftritts von Fashion ID oder sonstiges geistiges Eigentum von Fashion ID verwenden.
4.5 Fashion ID kann der Verwendung eines dem Publisher zur Verfügung gestellten Werbemittels jederzeit mit sofortiger Wirkung widersprechen, in diesem Fall ist der Publisher verpflichtet, die Werbemittel unverzüglich aus dem Werbeumfeld zu entfernen bzw. Werbe-E-Mails nur nach vorherigem Entfernen des fraglichen Werbemittels zu versenden.
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5. Missbrauchsverbot
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5.1 Der Publisher hat jegliches missbräuchliches Verhalten im Zusammenhang mit dem Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm zu unterlassen.
5.2 Das Setzen von Cookies ohne vorherigen aktiven Klick des Users auf die von dem Publisher für Fashion ID eingestellten Werbemittel ist nicht zulässig. Die alleinige Einblendung eines Werbemittels oder der Aufruf der Startseite des Publishers in einem Layer oder einem vergleichbaren In-Ad berechtigt - außer bei ausdrücklich vereinbartem Post-View - nicht zum Setzen von Cookies. Bei Pay-per-View sind die Werbemittel von Fashion ID in dem bei Seitenaufruf unmittelbar sichtbaren Bereich einzublenden. Im Rahmen des Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramms gesetzte Cookies haben stets nur die zur Durchführung des Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramms erforderliche Lebensdauer und nur die zur Durchführung des Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramms unabdingbaren Inhalte.
5.3 Die folgenden Keywords sind beim Suchmaschinenmarketing als Negative Keywords zu buchen:
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- Fashion ID
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- Peek & Cloppenburg
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- P&C
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- Christian Berg
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- Montego
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- Holy
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- Jake*s
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- Jake*s Collection
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- Jake*s Cocktail
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- Joseph Janard
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- Mariposa
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- McNeal
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- Paul Rosen
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- Review
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- Review Fourteen
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- Review Kids
- Außerdem ist die Platzierung von Keywordanzeigen mit den oben genannten Keywords auch in ähnlichen Schreibweisen der aufgeführten Wortstämme sowie die Nutzung in Display-URLs in Suchmaschinen unzulässig. Das Einbuchen auf Markenkeywords ("Brand Bidding") ist im Rahmen bzw. für die Zwecke des Peek- Cloppenburg.de Partnerprogramms nicht gestattet. Site Links in Google Adwords Anzeigen dürfen nur dann gebucht werden, wenn sie auf eine Landingpage des Publishers verweisen, auf der ausschließlich die Website www.peek-cloppenburg.de beworben wird. Site Links dürfen nicht auf die vorgenannten Keywords und Marken, auch in ähnlichen Schreibweisen, oder auf generische Begriffe zu dem Produktangebot von Fashion ID geschaltet werden. Eine direkte Weiterleitung aus der Google Anzeige heraus ist nicht gestattet. Das Nutzen oder Buchen von Tippfehlern in Suchmaschinen ist generell unzulässig.
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5.4 Des Weiteren ist die Bewerbung von Produkten der Fashion ID über Google Shopping untersagt. Etwaige Ausnahmen im Einzelfall dürfen nur nach detaillierten Vorgaben von Fashion ID gemacht werden und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Fashion ID.
5.5 Der Publisher wird ausschließlich Gutscheine bewerben, die Fashion ID ausdrücklich für Affiliates freigegeben und/oder mittels Partner/Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkunden-Newslettern, Printanzeigen oder Kundenservice-Kontakten ist nicht gestattet. Bei der Bewerbung von Gutscheinen gibt der Publisher stets die Voraussetzungen zur Einlösung der Gutscheine (wie z.B. Angebotsinhalt, Gültigkeitsdauer der Gutscheine etc.) an. Abgelaufene Gutscheincodes sind mit Ablaufdatum von der Website zu entfernen.
5.6 In App-Plattformen einschließlich dem Apple App Store, Google Play Store und Windows-Store dürfen keine Printscreens mit Fashion ID oder Peek & Cloppenburg Logo genutzt werden und Publisher Apps dürfen nicht auf Inhalte der Websites www.peek-cloppenburg.de und www.fashionid.de beschränkt sein. Publisher Apps dürfen Fashion ID oder Peek & Cloppenburg nicht als Key Words oder in ihrer Beschreibung nutzen.
5.7 Missbräuchlich ist zudem insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgendes Verhalten:
- Clicks, die nicht per Hyperlink auf die Website des Advertisers generiert werden,
- durch technische Vorrichtungen (z.B. Clickgeneratoren) automatisch erzeugte sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Clicks, Views oder Calls,
- die Zahlung einer Vergütung an den User für die Durchführung von Clicks, Views und Calls,
- Clicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. dem Absenden einer SMS-Nachricht, der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder der Verwendung des Clicks in einem Paid Email System, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung von Fashion ID vorliegt,
- Bannernetzwerke,
- Maskieren, Verändern von Links, direktes Weiterleiten auf die Websites www.peek-cloppenburg.de oder www.fashionid.de, Eigenbuchungen des Publishers/von dessen Mitarbeitern, Leiharbeitern oder sonstiger im Auftrag des Publishers handelnder Personen sowie von Verwandten dieser Personen.
6. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Partnerbedingungen
6.1 Der Publisher hat für Transaktionen, die unter Zuwiderhandlung des Publishers gegen die Ziff. 1.8, Ziff. 2., Ziff. 3, Ziff. 4 und Ziff. 5 (nachfolgend: „Verstoß“), erfolgen, keinen Anspruch auf Vergütung. Bereits als vergütungspflichtig erfasste Transaktionen werden storniert.
6.2 Für den Fall eines Verstoßes ist Fashion ID berechtigt, die Teilnahme am Peek- Cloppenburg.de Partnerprogramm mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Publisher mit sofortiger Wirkung aus dem Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm auszuschließen.
6.3 Für jeden schuldhaften Verstoß verpflichtet sich der Publisher zur Zahlung einer angemessenen, der Höhe nach durch Fashion ID nach billigem Ermessen zu bestimmenden und im Streitfall durch das zuständige Gericht auf die Angemessenheit hin zu überprüfenden Vertragsstrafe. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Gezahlte Vertragsstrafen werden hierauf jedoch angerechnet.
6.4 Sollte Fashion ID wegen eines Verstoßes von Dritten abgemahnt oder sonst außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen werden, ist der Publisher verpflichtet, Fashion ID sämtliche Schäden zu ersetzen und Fashion ID von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizustellen, soweit er gegenüber Fashion ID haftet, und Fashion ID etwaige im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen zu erstatten. Vorstehende Verpflichtungen umfassen auch die U?bernahme bzw. Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung. Sofern Fashion ID für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Publishers benötigt, wird dieser Fashion ID diese Informationen unverzüglich in geeigneter Form mitteilen und die Erklärungen unverzüglich abgeben und alle sonstigen angemessenen Mitwirkungshandlungen vornehmen.
7. Haftung
7.1 Fashion ID haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwa von Fashion ID übernommenen Garantie.
7.2 Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Fashion ID begrenzt auf die Höhe des Schadens, der nach Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
7.3 Eine weitergehende Haftung von Fashion ID besteht nicht.
7.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Fashion ID.
8. Geheimhaltung / Rechte an Daten / Tracking
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8.1 Der Publisher verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit erlangte betriebsinterne Vorgänge des Advertisers und anderer Unternehmen der P&C-Gruppe (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind insbesondere alle als vertraulich gekennzeichneten bzw. benannten oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehenden Informationen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die über die Seite des Publishers generierte Nachfrage, den durchschnittlichen Bestellwert sowie die Storno-/Retourenquote. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht überlassen werden, mit Ausnahme vertrauenswürdiger Dritter, soweit diese zum Zweck der Teilnahme am Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm von diesen Kenntnis erlangen müssen. Der Publisher verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass solche Dritten sich im gleichen Maße zur Geheimhaltung verpflichten und ist für die Einhaltung dieser Pflichten durch die Dritten verantwortlich.
8.2 Die vorgenannten Geheimhaltungspflichten gelten nicht hinsichtlich vertraulicher Informationen, die im Zeitpunkt der T eilnahme am Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm bereits öffentlich bekannt waren oder die zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verletzung dieser Bestimmung öffentlich bekannt werden, oder die aufgrund zwingenden Rechts oder finaler behördlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen, vorausgesetzt, dass der Publisher dem Advertiser rechtzeitig vorher Mitteilung von der Veröffentlichung macht.
8.3 Der Publisher verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend dieser Geheimhaltungsregelung zu verpflichten.
8.4 Die Pflichten aus dieser Geheimhaltungsregelung gelten über die Beendigung der Teilnahme am Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramm hinaus fort, solange nicht die betreffenden Vorgänge oder Tatsachen ohne Verschulden des Publishers öffentlich zugänglich geworden sind.
8.5 Der Publisher erwirbt keine Rechte an den im Rahmen des Peek-Cloppenburg.de Partnerprogramms von Fashion ID erhobenen/gespeicherten Daten, derartige Rechte stehen ausschließlich Fashion ID zu. Der Publisher führt keinerlei Daten von Fashion ID mit eigenen oder Daten Dritter zusammen. Das Poolen von Daten verschiedener Advertiser oder sonstiger Werbekunden bzw. solche älterer und neuerer Werbekampagnen ist ausdrücklich untersagt, soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich mit Fashion ID vereinbart.
8.6 Alle Aktivitäten des Partners im Zusammenhang mit seinen Mediamaßnahmen werden über den Trackingpixel von Easy Marketing protokolliert und Fashion ID zugänglich gemacht. Die Ergebnisse des Tracking werden dem Publisher gemäß den Vereinbarungen mit Easy Marketing über Statistiken und Reports zugänglich gemacht.
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9. Gerichtsstand / Rechtswahl / Änderungen/ Schlussbestimmungen
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9.1 Diese Partnerbedingungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte sowie dem deutschen materiellen Recht (mit Ausnahme des UN- Kaufrechts) unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. National ausschließlich zuständig sind die Gerichte am Sitz des Advertisers. Der Advertiser ist wahlweise berechtigt, Klage am Sitz des Publishers zu erheben.
9.2 Beabsichtigt der Advertiser diese Partnerbedingungen zu ändern, wird er dies dem Publisher mitteilen. Widerspricht der Publisher nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, treten die Änderungen der Partnerbedingungen mit Ablauf der zwei Wochen in Kraft. Der Advertiser wird den Publisher auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen eines nicht form- und fristgerecht erfolgten Widerspruchs in seiner Mitteilung hinweisen.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der Partnerbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: 23. März 2020
1 Die P&C-Gruppe umfasst für die Zwecke dieser Partnerbedingungen sämtliche mit der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 6862 und der Peek & Cloppenburg KG, Wien, eingetragen beim Handelsgericht Wien unter der Firmenbuchnummer FN 161934 p direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen. „Verbundene Unternehmen“ bedeutet Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG sowie sämtliche Unternehmen, bei denen eines der zuvor aufgezählten Unternehmen oder dessen direkte oder indirekte Gesellschafter (einzeln oder gemeinsam) direkt oder indirekt mit mindestens 25% am eingetragenen Haftkapital (Grundkapital, Stammkapital oder eingetragene Hafteinlage) beteiligt sind.